Allgemeine geschäftsbedingungen

CoStore Holding GmbH – Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Gültig ab dem 01. November 2024 für alle neuen Kunden der CoStore Holding GmbH.

§ 1 Geltungsbereich und Mietgegenstand

a. Die CoStore Holding GmbH (nachfolgend: „Vermieter“) vermietet Lagerraum im Rahmen eines eigenständigen Mietverhältnisses an den Mieter. Diese AGB regeln das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter. Mieter können sowohl Unternehmenskunden als auch Privatpersonen sein.

b. Es ist zu beachten, dass das bei Mietbeginn vorhandene Schloss lediglich der Sicherung des Lagerraums dient und durch den Mieter innerhalb der ersten 30 Tage ausgetauscht werden muss.

§ 2 Mietzeit

a. Mit Mietvertragsabschluss und dem vom Mieter angegebenen Mietbeginn erhält der Mieter den Zugangscode zum Lagerraum sowie, falls anwendbar, zum Grundstück.

b. Das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Zugang beim Erklärungsempfänger maßgebend.

§ 3 Miete

a. Die Miete wird gemäß den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Tarifen festgelegt.

b. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Mietgebühren mit einer Vorankündigung von mindestens vier Wochen anzupassen.

§ 4 Bearbeitungsgebühr, Kaution für Mietobjekt und Kaution für Vorhängeschloss

a. Zur Sicherung aller Ansprüche des Vermieters zahlt der Mieter eine Kaution in Höhe einer Monatsmiete. Diese Kaution muss vor Mietbeginn hinterlegt werden.

b. Die Kaution kann vom Vermieter verwendet werden, um Mietrückstände, Schäden am Lagerraum oder sonstige vertragliche Verbindlichkeiten des Mieters zu decken.

c. Für das bereitgestellte Vorhängeschloss wird eine Kaution von 25,00 EUR erhoben. Der Mieter muss das Schloss innerhalb der ersten 30 Tage zurückgeben. Anderweitig wird das Schloß dem Mieter in Rechnung gestellt.

d. Die Kautionen werden nicht verzinst.

§ 5 Zahlung der Miete, der Gebühren und der Kautionen (SEPA Lastschriftmandat oder Kreditkarte)

a. Der Mieter ermächtigt den Vermieter, alle fälligen Zahlungen (Kaution und Miete) über die vom Mieter hinterlegte Kredit- oder Debitkarte im Voraus einzuziehen.

b. Bei verspäteter Zahlung ist der Vermieter berechtigt, Mahnkosten in Höhe von 9,50 EUR je Mahnstufe zu erheben.

§ 6 Nutzungszweck, Vereinbarungen zur Nutzung des Mietobjekts und Untervermietung

a. Der Mieter darf den Lagerraum ausschließlich zur Lagerung von Gegenständen nutzen. Der Container besteht aus Stahl, ist verschließbar, jedoch nicht wärme- oder kälteisoliert und verfügt über keine Stromversorgung.

b. Es ist untersagt, im Lagerraum feuchte, nasse, brennbare, explosive, illegale oder verderbliche Waren einzulagern. Zuwiderhandlungen gehen allein zu Lasten des Mieters.

c. Die Lagerung von Fahrzeugen ist nur unter der Bedingung gestattet, dass das Fahrzeug gegen das Austreten von umweltschädlichen Substanzen gesichert ist. Die Haftung für etwaige Umweltschäden trägt der Mieter.

d. Eine Untervermietung oder Gebrauchsüberlassung der Mietsache an Dritte ist nicht gestattet.

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